§§ 17 Abs. 2a, 31, 75 Abs. 1, 118 Abs. 12 EnWG i. d. F. bis zum 28.12.2012
Geplante Offshore-Windparks, die zwar zum Stichtag die Netzanbindungskriterien nachgewiesen, aber weder eine bedingte oder unbedingte Netzanbindungszusage erhalten haben („short cut“-Fälle), können eine Netzanbindung nur nach neuem Recht (§§ 17a ff. EnWG) verlangen. Die sich insoweit aus § 118 Abs. 12 EnWG ergebende unechte Rückwirkung ist verfassungsgemäß.
(Leitsatz des Gerichts)
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.11.2014 – VI-3 Kart 114/14 (V)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-19 |
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