§§ 307 Abs. 1 Satz 1, 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 41 Abs.1 Satz 2 Nr. 3, 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG, Art. 3 Abs. 3 Satz 8 Anh. 1 Buchst. d EGRL 73/2009
1. AGB eines Gaslieferungsvertrages: Wirksamkeit einer Klausel über die Zahlung des Rechnungsbetrages mittels Überweisung bei Jahreszahlung.
2. Die von einem Energieversorger in Gaslieferungsverträgen mit Sonderkunden verwendete Formularklausel: „Sämtliche Rechnungsbeträge sind (...) ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder von Jahreszahlern mittels Überweisung zu zahlen“ ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil sie dem wesentlichen Grundgedanken des § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 EnWG widerspricht.
(Leitsätze des Gerichts)
BGH, Urt. v. 05.06.2013 – VIII ZR 131/12
vorgehend: OLG Hamm, Urt. v. 30.03.2012 – I-19 U 184/11
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-09-13 |
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