Das NIS-2-Umsetzungsgesetz verschärft die Cyber- und Informationssicherheitsanforderungen. Dabei wurden die neuen Kategorien der wichtigen und der besonders wichtigen Einrichtungen eingeführt. Umfasst sind auch Energieversorgungsnetze, Energieanlagen und Digitale Energiedienste. Betreiber solcher (besonders) wichtigen Einrichtungen unterliegen umfangreichen Pflichten zu Registrierung, Risikomanagement gemäß dem IT-Sicherheitskatalog, Dokumentation und Meldungen. Daneben treten persönliche Pflichten für die Geschäftsleitung. Verstöße haben erhebliche Geldbußen zur Folge. Eine Prüfung der Betroffenheit von den weitreichenden Änderungen durch Unternehmen ist demnach unerlässlich.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2026.02.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-13 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
