Das NIS-2-Umsetzungsgesetz verschärft die Cyber- und Informationssicherheitsanforderungen. Dabei wurden die neuen Kategorien der wichtigen und der besonders wichtigen Einrichtungen eingeführt. Umfasst sind auch Energieversorgungsnetze, Energieanlagen und Digitale Energiedienste. Betreiber solcher (besonders) wichtigen Einrichtungen unterliegen umfangreichen Pflichten zu Registrierung, Risikomanagement gemäß dem IT-Sicherheitskatalog, Dokumentation und Meldungen. Daneben treten persönliche Pflichten für die Geschäftsleitung. Verstöße haben erhebliche Geldbußen zur Folge. Eine Prüfung der Betroffenheit von den weitreichenden Änderungen durch Unternehmen ist demnach unerlässlich.
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