| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2026.02 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-13 |
Mit diesem Beitrag wird die jährliche Reihe zu Entwicklungen in den Kernbereichen des Regulierungs- und Netzrechts – die Entwicklung der Kostenregulierung der Netzbetreiber, die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und -anschluss in Deutschland und Europa – fortgesetzt.
In unserem letzten Beitrag für diese Zeitschrift haben wir uns mit den ersten Erkenntnissen zum Industriestrompreis auseinandergesetzt – allein basierend auf dem EU-Beihilfenrahmen CISAF und einem Eckpunktepapier, welches im Dezember 2025 kursierte. Wenige Tage nach Fertigstellung des Beitrages machte der erste Entwurf einer Förderrichtlinie für den Industriestrompreis die Runde, es folgte kurze Zeit später ein zweiter, nur leicht verändert.
Die Energierechtsnovelle 2025 verlagert die Sperrvoraussetzungen für Strom- und Gas-Haushaltskunden in die §§ 41f, 41g EnWG. Der Beitrag analysiert die dogmatischen und prozessualen Konsequenzen für den einstweiligen Rechtsschutz.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz verschärft die Cyber- und Informationssicherheitsanforderungen. Dabei wurden die neuen Kategorien der wichtigen und der besonders wichtigen Einrichtungen eingeführt. Umfasst sind auch Energieversorgungsnetze, Energieanlagen und Digitale Energiedienste.
● BMWE legt „Netzpaket“ vor
● BMWE plant EEG-Novelle
● Bundesregierung verabschiedet Kraftwerksstrategie
● OLG Düsseldorf zu Netzkosten eines „neuen Netzes“
● VG Hamburg stärkt Schutz der Dach-Photovoltaik vor Verschattung
● LG Oldenburg zum Begriff „anzulegender Wert“ im EEG
● BNetzA veröffentlicht Orientierungspapier zu Speichernetzentgelten
● ÜNB veröffentlichen Reifegradverfahren für Netzanschlüsse an das Übertragungsnetz
● Zu guter Letzt
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.12.2025 – VI-3 Kart 937/24
LG Oldenburg, Urt. v. 21.11.2025 – 6 O 3033/24
VG Hamburg, Beschl. v. 04.11.2025 – 7 E 6401/25
LG Dortmund, Urt. v. 12.11.2025 – 10 O 19/25 (EnW)
Liebe Leser:innen, Hand aufs Herz: Wie sieht es in Ihrem Keller aus?
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