Die generelle Möglichkeit der Inanspruchnahme von sog. „Industrierabatten“ oder Beihilfen ist in vielen Unternehmen ebenso unbekannt wie die entsprechenden Antragsvoraussetzungen. Zu den sog. „Industrierabatten“ zählen insbesondere (Teil-) Befreiungsmöglichkeiten von der KAV, die Möglichkeit einer Begrenzung der § 19-StromNEV-Umlage und der KWKG-Umlage bzw. der Offshore-Netzumlage. Kein klassischer „Industrierabatt“, sondern eine Beihilfe, wie die nach der BECV, ist die sog. Strompreiskompensation. Steuerentlastungsmöglichkeiten finden sich im Energiesteuergesetz und Stromsteuergesetz. Der nachfolgende Artikel ist der letzte Beitrag in unserer Reihe zu diesen Fragen und beschäftigt sich mit der Steuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach § 54 Energiesteuergesetz (EnergieStG).
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2025.06.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-14 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
