§ 2 EEG; §§ 80c Abs. 4, 80a Abs. 3 VwGO
Im Rahmen der Interessenabwägung für die Anordnung des Sofortvollzugs eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses zur Errichtung einer Wasserkraftanlage kann das besondere Interesse am Ausbau der Gewinnung erneuerbarer Energie Berücksichtigung finden. § 2 EEG enthält insofern nicht nur eine im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu würdigende materiell-rechtliche Wertung.
(Leitsatz des Gerichts)
OVG Magdeburg, Beschl. v. 21.11.2023 – 2 M 40/23
vorgehend: VG Magdeburg, Beschl. v. 27.03.2023 – 9 B 70/22 MD
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2024.02.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-14 |
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