DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2025.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-07-16 |
Das OLG Hamm hat am 28.05.2025 spektakulär die Schlüssigkeit der Klimaklage gegen RWE bejaht, sie im Ergebnis gleichwohl wegen einer nicht nachgewiesenen konkreten Gefahr für das Klägergrundstück abgelehnt. Welche Folgen ergeben sich daraus?
Die Dekarbonisierung von Gebäuden ist von entscheidender Bedeutung in der zukünftigen Energiepolitik der EU. Im Rahmen des „Fit für 55“-Pakets und des „REPowerEU“-Plans wurden hierzu mehrere Richtlinien geändert und novelliert, die in diesem Beitrag genauer untersucht werden.
Die für den Offshore-Windenergieausbau zur Verfügung stehenden Windenergieanlagentypen entwickeln sich stetig fort. Wenngleich der Ausbau etablierter Anlagentypen kurzfristig oft kostengünstiger ist, trägt der Einsatz innovativer Anlagen langfristig entscheidend zum Gelingen der Energiewende bei.
● Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht in Kraft
● BGH: Batteriespeicher sind Erzeugungsanlagen
● BGH: Kundenanlagendefinition richtlinienkonform auszulegen
● BGH: Baukostenzuschuss für Batteriespeicher
● BGH: Ausschluss der ordentlichen Kündigung von Nutzungsverträgen vor Baubeginn/COD
● OLG Hamm: Klimaklage gegen RWE endgültig abgewiesen
● BNetzA: Abschmelzung vermiedener Netzentgelte geplant
● Zu guter Letzt
BGH, Beschl. v. 26.11.2024 – EnVR 17/22
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.02.2022 – VI-3 Kart 37/21 (V)
BGH, Urt. v. 12.03.2025 – XII ZR 76/24
vorgehend: OLG Magdeburg, Urt. v. 25.01.2024 – 9 U 17/23
vorgehend: LG Magdeburg, Urt. v. 11.01.2023 – 10 O 1044/22
OLG Brandenburg, Urt. v. 08.04.2025 – 6 U 56/24
vorgehend: LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 25.04.2024 – 11 O 11/24
OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.03.2025 – 7 A 47/24
OLG Hamm, Urt. v. 28.05.2025 – I-5 U 15/17
vorgehend: LG Essen, Urt. v. 15.12.2016 – 2 O 285/15
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.06.2025 – 3 Kart 593/24
Die erste Jahreshälfte 2025 hat es in sich: Ein achtjähriger Rechtsstreit zwischen einem peruanischen Bauern und einem Energieriesen geht zu Ende, weil ein Gletscher einfach nicht schnell genug abtaut – und obwohl einer gewonnen und einer verloren hat, sehen sich beide als Sieger. Der BGH gibt der 5. Kammer des Schreckens des EuGH in Sachen Kundenanlage recht, während die gesetzliche Regelung dazu wie ein Poltergeist weiterexistiert und man nicht weiß, wozu sie noch fähig ist.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.