Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-09-12 |
Aufbauend auf der Bestandsaufnahme zum neuen EU-Rechtsrahmen für die Gebäudedekarbonisierung stellt sich die Frage, wie die neuen Regelungen hinsichtlich des Ziels der Gebäudedekarbonisierung einzuordnen sind.
Die Anschaffung und der Bau von Großbatteriespeichern sind mittlerweile zu einem wesentlichen Bestandteil vieler Erneuerbare-Energien-Projekte geworden. Bei der Anschaffung von Großbatteriespeichern sind verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten. Der Aufsatz gibt einen Überblick über zentrale Aspekte der rechtlichen Prüfung von Lieferverträgen über Großbatteriespeicher.
Die Energiewende ist bisher vor allem eine Stromwende. Die Wärmewende erscheint dagegen als schlafender Riese. Über 50% des deutschen Endenergieverbrauchs entfällt auf den Wärmesektor – überwiegend noch gespeist aus fossilen Quellen. Solarthermie auf Freiflächen bietet eine flächeneffiziente, CO2-freie Möglichkeit, erneuerbare Wärme in bestehende und neue Wärmenetze einzuspeisen – kostengünstig, speicherbar und systemdienlich.
Die aktuelle Entscheidung des BGH zum Kundenanlagenbegriff, die die Vorgaben aus dem EuGH-Vorabentscheidungsverfahren umsetzt, ist ein schwerer Dämpfer für die zukünftige Realisierbarkeit von Quartiers- und Mieterstromversorgungsmodellen und belastet bestehende Kundenanlagen mit erheblichen rechtlichen Risiken.
● EnWG-Novelle – Ein Überblick
● EnWG-Novelle – Energy Sharing
● EnWG-Novelle – Abschaffung der Gasspeicherumlage
● BImschG-Novelle – Weiterentwicklung der THG-Quote
● Entwurf Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
● Entwurf Geothermie-Beschleunigungsgesetz
● RED-III-Gesetz
● BNetzA eröffnet Festlegungsverfahren zur Marktintegration von Speichern
● BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher
● BGH begründet Kundenanlagen-Entscheidung
● Zu guter Letzt
BGH, Beschl. v. 13.05.2025 – EnVR 83/20
vorgehend: BGH, Beschl. v. 21.03.2023 – EnVR 83/20
vorgehend: BGH, EuGH-Vorlage v. 13.12.2022 – EnVR 83/20
vorgehend: BGH, Beschl. v. 25.01.2022 – EnVR 83/20
vorgehend: OLG Dresden, Beschl. v. 16.09.2020 – Kart 9/19
BGH, Beschl. v. 15.07.2025 – EnVR 1/24
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20. 12. 2023 – VI-3 Kart 183/23 (V)
OLG Celle, Beschl. v. 30.07.2025 – 13 W 24/25
vorgehend: LG Hildesheim, Beschl. kein Datum verfügbar – 7 O 96/25
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.06.2025 – 3 Kart 593/24
OLG Brandenburg, Urt. v. 08.04.2025 – 6 U 56/24
vorgehend: LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 25.04.2024 – 11 O 11/24
Liebe Leserinnen und Leser,
es ist wochentags abends, kurz vor acht. Die Kinder sind, je nach Alter und geosozialer Begebenheit, im Bett, in der Shisha- Bar oder im Techno-Club, spielen mit Lego-Bitcoins Kaufmannsladen („Du hast meine Blockchain kaputt gemacht! Mit Dir spiele ich nicht mehr“ – Ähnlichkeiten mit einem derzeitigen US-Präsidenten sind rein zufällig) oder zermatschen Zucchini, weil Mama und Papa es toll finden, wenn das Kind „kochen“ lernt.
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