Atomausstieg
30.06.2017
BMWi und Kraftwerksbetreiber unterzeichnen Vertrag über Finanzierung des Kernenergieausstiegs
ESV-Redaktion Recht
Der Vertrag regelt die Aufteilung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung zwischen Kernkraftwerksbetreibern und Bund. Danach bleiben die Betreiber der Kernkraftwerke für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle verantwortlich. Die Kosten hierfür deckt ein Fonds, in den die Kernkraftwerksbetreiber einzahlen.
Zwei weitere Gesetze, das Nachhaftungsgesetz und das Transparenzgesetz, sorgen für mehr Sicherheit bei den finanziellen Rücklagen der Betreiber für diese Aufgaben. Das Nachhaftungsgesetz sorgt für die Haftung von Unternehmen für ihre Betreibergesellschaften. Diese Haftung gilt für die Kosten von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Zahlungsverpflichtungen an den Fonds. Das Transparenzgesetz beinhaltet Auskunftspflichten gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, aber auch Anforderungen an die Rückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber.
Vertrag zur Finanzierung der Kosten des Kernenergieausstiegs
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(ESV/mw)
Finanzierung durch Fonds
Der Vertrag soll die gesetzlichen Neuregelungen bekräftigen. Nach dem Entsorgungsfondsgesetz wird dieser Fonds die von den Unternehmen zu zahlenden Mittel einnehmen, verwalten und auszahlen. Die Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, seit dem 01.07.2017 einen Betrag von rund 17,4 Mrd. Euro in diesen Fonds einzuzahlen. Das Gesetz regelt den Übergang der Finanzierungsverantwortung für die Zwischen- und Endlagerung von den Betreibern auf den Bund. Dieser übernimmt die Finanzierung dann, wenn die Betreiber den Grundbetrag an den Fonds gezahlt haben. Die Aufteilung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung wurde bereits im Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung festgelegt.Zwei weitere Gesetze, das Nachhaftungsgesetz und das Transparenzgesetz, sorgen für mehr Sicherheit bei den finanziellen Rücklagen der Betreiber für diese Aufgaben. Das Nachhaftungsgesetz sorgt für die Haftung von Unternehmen für ihre Betreibergesellschaften. Diese Haftung gilt für die Kosten von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Zahlungsverpflichtungen an den Fonds. Das Transparenzgesetz beinhaltet Auskunftspflichten gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, aber auch Anforderungen an die Rückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber.
Bund bleibt verantwortlich
Der Bund wird künftig für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung die Verantwortung tragen. Durch den Vertrag werden außerdem zahlreiche im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle und dem Kernenergieausstieg stehende Rechtsstreite zwischen den Energieversorgern und dem Staat beendet.Vertrag zur Finanzierung der Kosten des Kernenergieausstiegs
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(ESV/mw)