Bundeswirtschaftsministerium legt ersten Digitalisierungsbericht zur Energiewende vor
Die drei Haupkapitel des Berichts
- Kapitel 1: Hier werden zunächst die Ergebnisse der umfangreichen Vorarbeiten in Form von Gutachten und einer Branchenkonsultation dargestellt, die als Berichtsgrundlagen dienen.
- Kapitel 2: Dieses Kapitel legt die Schlussfolgerungen zu den konkreten Handlungsfeldern vor..
- Kapitel 3: Das dritte Kapitel erörtert Optionen für eine geordnete und zugleich zügige Umsetzung. Durch zielgenaue Anpassungen sollten noch in dieser Legislaturperiode die entscheidenden Regelungen für einen maximalen Energiewendenutzen geschaffen werden, mit denen der ab dem Jahr 2025 gesetzlich angeordnete Rollout beginnen kann.
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Zukunftsfeste Digitalisierung
- Systemnutzen der Digitalisierung konsequent heben und weiter ausbauen: Die Digitalisierung soll stärker so ausgerichtet werden, dass sie ihren vollen Nutzen für eine resiliente Energiewende entfalten kann. Die Systemstabilität muss jederzeit gewährleistet sein und die von den Gutachtern ermittelten Mehrwerte für Netz und Strommarkt konsequent gehoben werden. Hierfür hat insbesondere eine sichere und hochverfügbare Ansteuerbarkeit von möglichst vielen Energiewendeanlagen höchste Priorität.
- Wirtschaftlich robuster Rollout und gerechte Kostenverteilung: Die Digitalisierung der Energiewende ist ein Infrastrukturprojekt, das nur unter wirtschaftlich langfristig tragfähigen Rahmenbedingungen gelingen kann. Sowohl bei den gesetzlichen Pflichteinbaufällen und noch drastischer bei den optionalen Einbaufällen haben Gutachten und Branchenkonsultation jedoch unter den geltenden Preisobergrenzen selbst bei den effizientesten grundzuständigen Messbetreibern eine signifikante finanzielle Unterdeckung des Rollouts ergeben. Beide Aspekte müssen aus Sicht des BMWK dringend adressiert werden, um den Rolloutbeginn auf wirtschaftlich feste Füße zu stellen. Zugleich müssen die Kosten gerecht und in angemessenem Verhältnis zu dem Nutzen durch die Digitalisierung für die jeweiligen Einbaufälle verteilt werden.
- Cybersicherheit und Schwarzfallrobustheit: Schon im Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende haben Bundestag und Bundesrat bekräftigt, dass der Rechtsrahmen für eine robuste Digitalisierung auch geeignete, erforderliche und angemessene Vorkehrungen für die energiewirtschaftliche Kommunikation über intelligente Messsysteme (iMSys) bei einem Stromausfall („Schwarzfall“) treffen soll. Hierbei müssen auch unverhältnismäßige Gefahren durch Internetanbindungen am Smart Meter Gateway vorbei geregelt werden.
- Nachhaltigkeit und Verbraucherfreundlichkeit: Eine stärkere Nachhaltigkeit und Verbraucherfreundlichkeit waren Kernanliegen des Gesetzgebers für den Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Die bereits vorhandenen technischen Möglichkeiten des iMSys für mehr Verbrauchstransparenz werden dabei trotz des hohen Verbraucherinteresses noch nicht ausgeschöpft. Für eine zeitgemäße und auch für technische Laien einfach nutzbare Visualisierung sollten Online-Portale bzw. Apps künftig der Standard statt wie bisher die Ausnahme sein.
Mit Effizienz zur Energiewende EnEfGHerausgeber: Lars Jope und Dr. Julian Asmus NebelBearbeiter: Oliver Antoni und Lars Jope Energieeffizienz ist die wichtigste Quelle, um in Zukunft den wachsenden Energiebedarf zu decken, sichere Energieversorgung zu gewährleisten, Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen. Erstmalig in einem Gesetz zusammengefasst, formuliert das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) für dieses energiepolitisch hoch priorisierte Vorhaben nun konkrete Ziele, Maßnahmen und Instrumente. Kompakt zu allen Neuerungen: Eine prägnante Einführung und Kommentierung zum EnEfG bietet Ihnen das im Energierecht bestens ausgewiesene Autorenteam um Lars Jope und Dr. Julian Asmus Nebel – alles Wichtige kompakt zusammenstellt:
Besonders komfortabel: Wichtige verständnisfördernde Dokumente können per QR-Code im Volltext abgerufen werden. |
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