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Energiewende und Digitalisierung  
12.08.2024

Bundeswirtschaftsministerium legt ersten Digitalisierungsbericht zur Energiewende vor

ESV-Redaktion Recht
Der erste Bericht des BMWK zur Entwicklung der Digitalisierung der Energiewende fordert eine sichere und hochverfügbare An- steuerbarkeit von möglichst vielen Energiewendeanlagen –––– (Foto: Roman / stock.adobe.vom)
Nach § 48 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gehalten, mindestens alle vier Jahre einen Bericht zum Rechtsrahmen und zur Entwicklung der Digitalisierung der Energiewende vorzulegen. Das jüngst veröffentlichte Papier ist nun der erste Bericht dieser Art.
Der Digitalisierungsbericht für das Jahr 2024 thematisiert vor allem, ob und inwieweit der Rechtsrahmen für die Digitalisierung der Energiewende den Anforderungen an Resilienz und Zukunftsfestigkeit gewachsen ist. Der Bericht nennt im Wesentlichen folgende Aufgaben: Steigerung des Systemnutzens und wirtschaftlich robuste Rolloutbedingungen, Stärkung der Cybersicherheit und der Schwarzfallrobustheit und schließlich Verbraucherfreundlichkeit und Nachhaltigkeit.


Die drei Haupkapitel des Berichts

  • Kapitel 1: Hier werden zunächst die Ergebnisse der umfangreichen Vorarbeiten in Form von Gutachten und einer Branchenkonsultation dargestellt, die als Berichtsgrundlagen dienen.
  • Kapitel 2: Dieses Kapitel legt die Schlussfolgerungen zu den konkreten Handlungsfeldern vor..
  • Kapitel 3: Das dritte Kapitel erörtert Optionen für eine geordnete und zugleich zügige Umsetzung. Durch zielgenaue Anpassungen sollten noch in dieser Legislaturperiode die entscheidenden Regelungen für einen maximalen Energiewendenutzen geschaffen werden, mit denen der ab dem Jahr 2025 gesetzlich angeordnete Rollout beginnen kann.

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Zukunftsfeste Digitalisierung

Darüber hionaus nennt der Bericht die folgenden kurzfristig notwendigen Weichenstellungen für eine zukunftsfeste Digitalisierung:
  • Systemnutzen der Digitalisierung konsequent heben und weiter ausbauen: Die Digitalisierung soll stärker so ausgerichtet werden, dass sie ihren vollen Nutzen für eine resiliente Energiewende entfalten kann. Die Systemstabilität muss jederzeit gewährleistet sein und die von den Gutachtern ermittelten Mehrwerte für Netz und Strommarkt konsequent gehoben werden. Hierfür hat insbesondere eine sichere und hochverfügbare Ansteuerbarkeit von möglichst vielen Energiewendeanlagen höchste Priorität.
  • Wirtschaftlich robuster Rollout und gerechte Kostenverteilung: Die Digitalisierung der Energiewende ist ein Infrastrukturprojekt, das nur unter wirtschaftlich langfristig tragfähigen Rahmenbedingungen gelingen kann. Sowohl bei den gesetzlichen Pflichteinbaufällen und noch drastischer bei den optionalen Einbaufällen haben Gutachten und Branchenkonsultation jedoch unter den geltenden Preisobergrenzen selbst bei den effizientesten grundzuständigen Messbetreibern eine signifikante finanzielle Unterdeckung des Rollouts ergeben. Beide Aspekte müssen aus Sicht des BMWK dringend adressiert werden, um den Rolloutbeginn auf wirtschaftlich feste Füße zu stellen. Zugleich müssen die Kosten gerecht und in angemessenem Verhältnis zu dem Nutzen durch die Digitalisierung für die jeweiligen Einbaufälle verteilt werden.
  • Cybersicherheit und Schwarzfallrobustheit: Schon im Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende haben Bundestag und Bundesrat bekräftigt, dass der Rechtsrahmen für eine robuste Digitalisierung auch geeignete, erforderliche und angemessene Vorkehrungen für die energiewirtschaftliche Kommunikation über intelligente Messsysteme (iMSys) bei einem Stromausfall („Schwarzfall“) treffen soll. Hierbei müssen auch unverhältnismäßige Gefahren durch Internetanbindungen am Smart Meter Gateway vorbei geregelt werden.
  • Nachhaltigkeit und Verbraucherfreundlichkeit: Eine stärkere Nachhaltigkeit und Verbraucherfreundlichkeit waren Kernanliegen des Gesetzgebers für den Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Die bereits vorhandenen technischen Möglichkeiten des iMSys für mehr Verbrauchstransparenz werden dabei trotz des hohen Verbraucherinteresses noch nicht ausgeschöpft. Für eine zeitgemäße und auch für technische Laien einfach nutzbare Visualisierung sollten Online-Portale bzw. Apps künftig der Standard statt wie bisher die Ausnahme sein.
Quelle: Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums vom 22. Juli 2024
 
 
Mit Effizienz zur Energiewende

EnEfG

Herausgeber: Lars Jope und Dr. Julian Asmus Nebel
Bearbeiter: Oliver Antoni und Lars Jope

Energieeffizienz ist die wichtigste Quelle, um in Zukunft den wachsenden Energiebedarf zu decken, sichere Energieversorgung zu gewährleisten, Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen. Erstmalig in einem Gesetz zusammengefasst, formuliert das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) für dieses energiepolitisch hoch priorisierte Vorhaben nun konkrete Ziele, Maßnahmen und Instrumente.

Kompakt zu allen Neuerungen: Eine prägnante Einführung und Kommentierung zum EnEfG bietet Ihnen das im Energierecht bestens ausgewiesene Autorenteam um Lars Jope und Dr. Julian Asmus Nebel – alles Wichtige kompakt zusammenstellt:
  • Ausrichtung, Hauptinhalte und Grundsatzfragen des EnEfG und seiner Entwicklungslinien
  • Lösungsorientierte Auslegungen für die bisher bekannten praktischen Problemstellungen
  • Instruktive Gesetzesmaterialien und einschlägige Leitfäden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE), die direkt in die Erläuterungen eingearbeitet sind

Besonders komfortabel: Wichtige verständnisfördernde Dokumente können per QR-Code im Volltext abgerufen werden.

„Insgesamt sei der Kommentar allen, die sich mit dem Recht der Energieeffizienz beschäftigen, ans Herz gelegt – und dies nicht (nur) deswegen, weil er derzeit der einzige verfügbare Kommentar ist. Künftige Vergleiche mit später erscheinenden Kommentaren braucht das Werk sicherlich nicht zu scheuen.“

Dr. Sebastian Helmes, RA/FA für Verwaltungsrecht, Berlin, in: Klima und Recht (KlimR) 4/24

Hören Sie hier den Podcast - ESV im Dialog: Das neue Energieeffizienzgesetz: Ziele, Zwecke und Ausrichtung – Bernd Preiß mit seinem Gast: Lars Jope.



Am 18.11.2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz in Kraft getreten. Der Grund: Energieeffizienz ist unverzichtbar für das Gelingen der Energiewende. Ein Anlass für die ESV-Redaktion, Lars Jope, Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer des Verbandes für Dämmsysteme, Putz und Mörtel, zu den Gründen und Auswirkungen der Neuregelung zu befragen.

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