Zweite Photovoltaik-Ausschreibung: Realisierungsrate bekanntgegeben
07.09.2017
Freiflächenausschreibung: Realisierungsrate von 90 Prozent und sinkende Zuschlagspreise
ESV-Redaktion Recht
Projektrealisierung ist Voraussetzung für Ausstellung von Förderberechtigungen
Insgesamt wurden aus der zweiten Ausschreibungsrunde 33 Förderberechtigungen ausgestellt. Voraussetzung für die Berechtigungen sind das Erhalten des Zuschlags sowie die Inbetriebnahme der Anlage durch den Bieter. Die durchschnittliche Förderhöhe für die zweite Ausschreibungsrunde betrug 8,49 ct/kWh. Für vier Zuschläge konnten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zweijahresfrist keine Projekte realisiert werden. Hier wird eine Strafzahlung fällig, die dem EEG-Konto gutgeschrieben wird. Zur Sicherstellung der Realisierung müssen die Bieter bei der Gebotsabgabe ihren Planungsstand nachweisen; gleichzeitig werden Sicherheitsleistungen verlangt. Diese sollen die Forderungen der Übertragungsnetzbetreiber bezüglich Strafzahlungen absichern und werden bei Projektrealisierung an die Bieter zurückerstattet.Flexibilität bei regionaler Projektrealisierung
Auch die Flexibilität des Verfahrens hat die hohe Realisierungsrate erheblich begünstigt. So wurde vielfach von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf einer anderen Fläche zu realisieren als bei Gebotsabgabe geplant; einige Zuschläge wurden zudem auf mehrere Projekte aufgeteilt. Im Ergebnis hat dies zu einer Verschiebung der regionalen Verteilung der Projekte beigetragen. Hiervon haben vor allem Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt profitiert.Photovoltaik-Ausschreibungen drücken kontinuierlich Preise für Solarstrom
Die stetig sinkenden Zuschlagspreise sind auf das hohe Wettbewerbsniveau in den bisherigen Photovoltaik-Ausschreibungsrunden zurückzuführen. So sanken die Angebotspreise von 9,17 ct/kWh in der ersten Runde bis zu aktuell 5,66 ct/kWh in der Runde zum Gebotstermin 1. Juni 2017. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhält grundsätzlich das günstigste Angebot (ct/kWh) bis zur Erreichung der Gebotsmenge den Zuschlag. Der Ausbau der erneuerbaren Energien kann somit kostengünstig und unter Wahrung einer hohen Akteursvielfalt realisiert werden.Mit dem Ausschreibungsmodell wurde ein Systemwechsel im EEG von der administrativen Festlegung der Förderhöhe hin zu einem wettbewerblichen System vollzogen. Zunächst wurde dieses Ausschreibungsmodell bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen getestet, da sich diese Technologie durch ihre relativ kurze Planungs- und Genehmigungsphase für eine schnelle Umsetzung des Ausschreibungsmodells eignet. Mit dem EEG 2017 wird die Ermittlung der Förderhöhen der erneuerbaren Energien aufgrund der gesammelten Erfahrungen generell auf Ausschreibungen umgestellt.
Quelle: PM der Bundesnetzagentur vom 28.08.2017
| Wissen erzeugt Energie |
| 2017 starten die Energiewende in eine neue Zeitrechnung. Wie in kaum einem Fachgebiet verbindet sich juristische, wirtschaftliche und technische Komplexität mit beispielloser Dynamik. Die neuen Berliner Schriften zum Energierecht bieten professionellen Rechtsanwendern jetzt ein konzentriertes Wissensforum. Den Auftakt macht Moritz Meister mit Band 1, Systemdienstleistungen und Erneuerbare Energien, der die Neuausrichtung von Systemdienstleistungen im Kontext Erneuerbarer Energien juristisch beleuchtet. |
(ESV/cw)