| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-13 |
Das Landgericht Oldenburg hat mit Urt. v. 30.01.2026 – 9 O 1511/25 u. a. unter Verweis auf die langfristige Dekarbonisierungsleistung eines neuen Wärmenetzes den Löschungsanspruch für eine Versorgungsdienstbarkeit zurückgewiesen und dabei als eines der ersten unterinstanzlichen Gerichte eine einschränkende Auslegung des Sonderkündigungsrechts für die Leistungsersetzung durch Erneuerbare Energien (§ 3 Abs. 2 AVBFernwärmeV) vorgenommen.
In Großbatteriespeichern wird elektrische Energie in chemische Energie umgewandelt und später in elektrische Energie zurückverwandelt. Bei der Flexibilitätsvermarktung – auch Kapazitätsvermarktung genannt – gehen Flexibilitätsvermarkter und Batteriespeicherbetreiber arbeitsteilig vor. Der Flexibilitätsvermarkter beschafft den einzuspeichernden Strom und verkauft den wieder ausgespeicherten Strom.
Die Anzahl der in Betrieb befindlichen gasbefeuerten Heizungen geht seit geraumer Zeit – u. a. auch veranlasst durch staatliche Förderungen von Erneuerbaren Wärmeerzeugungstechnologien – kontinuierlich zurück. Infolgedessen werden die vorhandenen Gasanschlüsse nicht mehr genutzt.
BGH, Beschl. v. 24.02.2026 – EnVR 9/24
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.05.2024 – VI-3 Kart 237/23
BGH, Urt. v. 27.01.2026 – EnZR 5/24
vorgehend: OLG Magdeburg, Urt. v. 15.03.2024 – 7 U 33/23
vorgehend: LG Halle (Saale), Urt. v. 16.05.2023 – 4 O 377/20
LG Hechingen, Urt. v. 13.01.2026 – 1 O 271/25
LG Oldenburg, Urt. v. 27.02.2026 – 9 O 1511/25
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.12.2025 – VI-3 Kart 507/24
Ich war einmal recht kurz – da war ich noch Studentin – Praktikantin in einer Kanzlei, in der mich der Chef am ersten Tag begrüßte und mir erklärte, wie der Hase bei ihnen läuft. Das klang eigentlich alles recht locker und liberal, die Kanzlei machte auch ganz interessante Dinge.
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